Definitionen/Bemerkungen:
Langzeitarbeitslose = mindestens ein Jahr arbeitslos (unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld.
Quellen: Seco, Statistik und Arbeitsmarktanalysen
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Langzeitarbeitslose = mindestens ein Jahr arbeitslos (unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld.
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