Definitionen/Bemerkungen :
Urteile werden dem BFS bei Rechtskräftigkeit gemeldet. Eingetragen wird das Urteil mit dem erstinstanzlichen Entscheiddatum, auch wenn dieses infolge Rekursen einige Jahre zurückliegt. Deshalb kann es mehrere Jahre dauern, bis alle in einem Jahr gefällten Urteile in der Statistik erscheinen.
Quellen: BFS, Strafurteilsstatistik (SUS), Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS)
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