Definitionen/Bemerkungen :
Ab 2010 neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.
Quelle: 1950–1990: BFS, VZ; ab 2000: BFS, PETRA
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