Definitionen/Bemerkungen
Volksinitiativen: Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es auf nationaler Ebene die beglaubigten Unterschriften von 100’000 Stimmberechtigten. Seit 1977 muss die Unterschriftensammlung in einer Frist von 18 Monaten geschehen.
Quelle: Bundeskanzlei, politische Rechte (eigene Auswertungen).
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