Definitionen/Bemerkungen
Linke Grafik: Mündigkeitsalter: bis 1995 20 Jahre, ab 1996 18 Jahre. Ab 1. Januar 2000: Inkrafttreten eines neuen Scheidungsrechts.
Rechte Grafik: Im Jahr 2000 Inkrafttreten des gemeinsamen Sorgerechts.
Quelle: BFS, BEVNAT.
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