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Soziale Integration Gewaltdelikte: Tatverdächtige 1982-2002 Definitionen/Bemerkungen: Tatverdächtige: Jede in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren festgestellte tatverdächtige Person. Jeder Tatverdächtige wird pro Straftatenart höchstens einmal gezählt. Alle Deliktarten gemäss polizeilicher Kriminalstatistik mit Ausnahme von Delikten gegen die Freiheit. Diese beinhalten folgende Einzeldelikte: Drohungen, Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung und Entführung. Quelle: Bundesamt für Polizeiwesen, Polizeiliche Kriminalstatistik. Datenaufbereitung: Rolf Nef/Aufdatierung SIDOS Daten ganzer Indikator (html) oder in excel Kurzbeschreibung und Erläuterung vgl. Kapitel im Sozialbericht 2000 und 2004. |
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Update: SIDOS |