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Soziale Integration Eigentumsdelikte: Tatverdächtige 1982 - 2002 Definitionen/Bemerkungen: Tatverdächtige: Jede in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren festgestellte tatverdächtige Person. Jeder Tatverdächtige wird pro Straftatenart höchstens einmal gezählt. Alle Deliktarten gemäss polizeilicher Kriminalstatistik. Diese beinhalten folgende Einzeldelikte: Drohungen, Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung und Entführung. Quelle: Bundesamt für Polizeiwesen, Polizeiliche Kriminalstatistik. Datenaufbereitung: Rolf Nef/Aufdatierung SIDOS Daten ganzer Indikator (html) oder in excel Kurzbeschreibung und Erläuterung vgl. Kapitel im Sozialbericht 2000 und 2004. |
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Update: SIDOS |