Sozialbericht 2012

Definitionen/Bemerkungen

Volksinitiativen: Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es auf nationaler Ebene die beglaubigten Unterschriften von 100’000 Stimmberechtigten. Seit 1977 muss die Unterschriftensammlung in einer Frist von 18 Monaten geschehen.

Quelle: Bundeskanzlei, politische Rechte (eigene Auswertungen).

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