Sozialbericht 2012

Definitionen/Bemerkungen

Referenden: Bundesgesetze, allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse sowie unbefristete Staatsverträge unterliegen einem fakultativen Referendum. Es kommt zu einer Volksabstimmung, falls dies 50’000 Stimmberechtigte verlangen. Die Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der Publikation eines Erlasses vorliegen (1977 wurde die Unterschriftenzahl von 30’000 auf 50’000 erhöht).
Erfolgreiche Referenden: zustande gekommen und in Abstimmung angenommen.
Nicht erfolgreiche Referenden: nicht zustande gekommen oder in Abstimmung abgelehnt.

Quelle: Bundeskanzlei, politische Rechte (eigene Auswertungen).

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