Sozialbericht 2012

Definitionen/Bemerkungen

Tatverdächtige: Jede in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren erfasste tatverdächtige Person.
Strafrechtlich beschuldigte Personen pro 1000 Personen der ständigen Wohnbevölkerung. Straftaten nach Strafgesetzbuch: 18% der Beschuldigten gehören nicht zur ständigen Wohnbevölkerung. Bei Straftaten nach Betäubungsmittelgesetz waren es 20%.

Quelle: Bundesamt für Polizei / BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik.

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