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Politische Gestaltung Nicht zustandegekommene Referenden 1960-2002 Definitionen/Bemerkungen: Bundesgesetze, allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse sowie unbefristete Staatsverträge unterliegen dem fakultativen Referendum: Es kommt zu einer Volksabstimmung, falls dies 50'000 Bürgerinnen und Bürger verlangen. Die Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der Publikation eines Erlasses vorliegen. Die Unterschriftenzahl wurde 1977 von 30'000 auf 50'000 erhöht. Quelle: Bundeskanzlei, Referenden. Datenaufbereitung: SIDOS Daten ganzer Indikator (html) oder in excel Kurzbeschreibung und Erläuterung vgl. Kapitel im Sozialbericht 2000 und 2004. |
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Update: SIDOS |