Sozialbericht 2016

c5i02a_d

Definitionen/Bemerkungen :

Getötete Verkehrsteilnehmer: Todesfälle innerhalb von 30 Tagen nach Unfall, «Schwerverletzte» weisen starke Beeinträchtigungen auf, welche normale Aktivitäten zu Hause für mindestens 24 Stunden verhindern. «Leichtverletzte» sind nur gering beeinträchtigt; sie haben beispielsweise oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt.

Quelle: ASTRA, Unfallstatistik

Seite ausdruckenDaten im Excel-Format herunterladen